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Kostenerstattung für Hörsysteme

Auch wenn Sie ein Hörgerät benötigen, kann Ihr Sparschwein geschont werden.

Gutes Hören und Verstehen geht auch zum Nulltarif, denn gesetzlich Krankenversicherte, die aus medizinischer Sicht ein Hörgerät benötigen, erhalten einen Festbetrag von bis zu 856,33 Euro für das erste Hörsystem. Lediglich einen gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro pro Hörgerät müssen Versicherte zahlen.

Selbstverständlich umfasst der Anspruch auch die Anpassung, das Probetragen, den Service (Reinigung) und die Reparatur. Wird ein System gewünscht, das mit höherwertigen Komponenten ausgestattet ist, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden. Wird ein zweites Hörsystem benötigt, wird ein deutlich geringerer Betrag übernommen. Für gesetzlich versicherte Kunden bis zum 18. Lebensjahr werden auch sämtliche Batterien für die Hörsysteme komplett übernommen.

Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl an Kassengeräten an. Erfahren Sie hier mehr über unseren Nulltarif Plus.

Neue Festbeträge – deutlich sparen

Seit dem 1. April 2022 haben die Krankenkassen neue Festbeträge festgelegt. Das sorgt dafür, dass jetzt auch alle aufzahlungsfreien Hörsysteme noch besser ausgestattet sind und viele neue Funktionen bieten. Wir versprechen Ihnen sogar, diese Anforderungen in unserem Nulltarif Plus zu übertreffen. Für fast alle der jetzt zum Festbetrag gelieferten Geräte wäre vor kurzem noch ein Eigenanteil entstanden. Die neue Regelung beinhaltet also eine deutliche Qualitätsverbesserung und macht die Entscheidung für Hörsysteme einfacher.

Kostenerstattung für Zubehör

Unter bestimmten Umständen kann auch Zubehör wie z. B. eine Lichtsignalanlage oder ein Roger-System von der Krankenkasse bezuschusst werden. Für genauere Infos dazu, wenden Sie sich gern an Ihren Gerland-Ansprechpartner, Ihre Krankenkasse oder Ihren HNO-Arzt.

Schritt für Schritt zum guten Hören

Der erste Schritt ist ein Besuch beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Dieser ermittelt den genauen Hörstatus und stellt bei Notwendigkeit ein Rezept aus. Mit dieser Verordnung besuchen Sie eine Gerland-Filiale in Ihrer Nähe und unsere Hörgeräteakustiker finden das passende Hörsystem. Das Gerland Team erstellt im nächsten Schritt den Kostenvoranschlag, der dann bei der Kasse eingereicht wird.

 

Sie möchten mehr über die Kostenerstattung von Hörgeräten erfahren?

Dann vereinbaren Sie einen Termin in einer Gerland Filiale in Ihrer Nähe. Wir ermitteln gerne Ihren individuellen Hörbedarf, erstellen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zur Kostenerstattung von Hörsystemen.

 

Wir sind Gerländer