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Hörlösungen

Lichtsignalanlagen & Wecker

Lichtsignalanlagen & Wecker

Dank Lichtsignalanlagen können Sie akustische Signale, wie z. B. von der Türklingel, dem Telefon oder dem Babyfon, anders wahrnehmen. Diese speziellen Anlagen wandeln diese Signale in Lichtblitze oder Vibrationsimpulse um. Sie bestehen dabei aus einem oder mehreren Sendern, die das Signal durch ein Mikrofon oder über eine elektrische Verbindung aufnehmen und an einen Empfänger senden. Dieser wiederum wird je nach Bauart im Raum positioniert oder am Körper getragen und wandelt das Signal des Senders in Licht- oder Vibrationsimpulse um.

Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Brandschutz zu richten. Rauchmelder sind in Privathaushalten in NRW seit dem 01.01.2017 (BauO NRW § 49 Abs. 7) und in Niedersachsen seit dem 01.01.2016 (NbauO § 44 Abs. 5) Pflicht. Hochgradig Schwerhörige benötigen Rauchmelder, die ihr Signal direkt an die Lichtsignalanlage senden, oder spezielle Empfänger, die das Signal bestehender Brandschutzanlagen erkennen und übermitteln können.

Bei Gerland erhalten Sie Lichtsignalanlagen für jeden Bedarf und jede Anschlussmöglichkeit. Unsere Lösungen erlauben es auch hochgradig Schwerhörigen, mit möglichst geringen Einschränkungen im Alltag zu leben. Natürlich unterstützen wir Sie auch fachmännisch bei der Montage Ihrer Lichtsignalanlage und einer möglichen Bezuschussung durch die zuständigen Kostenträger.

 

 

 

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