Kostenübernahme von Hörsystemen
Hörgeräte-Zuzahlung
Hörsysteme sind kleine Hochleistungscomputer, die von allen gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt sind. Je nach Kundenwunsch und Bedarf werden die Kosten vollständig übernommen (Nulltarif) oder Mehrkosten vom Kunden getragen (Eigenanteil). Wir erklären was dabei zu beachten ist.
Das übernimmt die Krankenkasse
Wenn Sie unter einer Hörminderung leiden und aus medizinischer Sicht auf ein Hörgerät angewiesen sind, sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, Hörhilfen zu bezahlen.
Der Festbetrag, den die Krankenkasse übernimmt, liegt bei bis zu 741 Euro für das erste Hörgerät. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät leisten. Bei zwei Geräten liegt der Betrag bei bis zu 1775,30 Euro inklusive einer Reparaturpauschale und gegebenenfalls mitgelieferten Otoplastiken/Ohrpassstücken.
Im Festbetrag sind auch die Leistungen für die Anpassung, das Probetragen und die Reinigung des Hörgeräts enthalten. Bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät werden zudem auch die Kosten für Reparaturen von der Krankenkasse übernommen. Bis zum 18. Lebensjahr werden auch alle Batterien für die Hörgeräte von gesetzlich versicherten Kundinnen und Kunden vollständig erstattet.
Wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, das über höherwertige Komponenten verfügt, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen. Wenn Sie ein zweites Hörgerät benötigen, wird ein niedrigerer Betrag von der Krankenkasse übernommen.
Gut zu wissen
Auch Privatversicherte haben einen Anspruch auf die Erstattung ärztlich verordneter Hörsysteme durch ihre private Krankenversicherung. Die durchschnittliche Zuzahlung von 3000 Euro für zwei Hörsysteme eröffnet eine große Auswahl von komplett erstattungsfähigen Hörgeräten.
Hörgeräte ohne Zuzahlung
Sie entscheiden über die Art Ihrer Versorgung und wählen aus ca. 50 Hörsystemen zum Nulltarif oder vielen Geräten mit Komfortfunktionen Ihr passendes System. Unsere Hörsysteme im Nulltarif umfassen das komplette Sortiment: Vom Power-Hörsystem bis zum dezenten, fast unsichtbaren Im-Ohr-System.
Bei Gerland bekommen Sie mehr Leistung ohne Zuzahlung
Profitieren Sie vom Nulltarif Plus
Im April 2022 wurden die Festbeträge für Hörsysteme auf das heutige Niveau erhöht. Diese Erhöhung ist verbunden mit einer deutlichen Qualitätsverbesserung der Hörsysteme im Nulltarif und vielen neuen Austattungsmerkmalen sowie Funktionen.
Bei Gerland versprechen wir Ihnen sogar, diese Anforderungen mit unserem Nulltarif Plus zu übertreffen. Viele der Hörsysteme, die jetzt zum Festbetrag erhältlich sind, verfügen über Zusatz-Ausstattungen und hätten zuvor noch einen Eigenanteil erfordert. Die neue Regelung bringt also eine deutliche Qualitätssteigerung und erleichtert Ihnen die Entscheidung für ein Hörsystem.
So kommen Sie zu Ihrem Hörsystem
Wenn Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Schwerhörigkeit bei Ihnen feststellt, erhalten Sie eine Verordnung für ein Hörgerät. Mit dieser kommen Sie zu einer Gerland-Filiale in Ihrer Nähe und unsere Hörgeräteakustiker finden das passende Hörsystem für Sie. Wir beraten Sie im Detail und erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Hörgeräten zum Nulltarif und solchen, bei denen bestimmte Komforausstattungen einen Mehrpreis erfordern.
Wenn Sie sich nach der Testphase für ein Hörsystem entschieden haben, erstellt Ihr Akustiker bei Gerland den Kostenvoranschlag, der bei der Kasse eingereicht wird. Gerne übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie und versuchen die bestmögliche Kostenübernahme zu erreichen.
Zuschüsse für Zubehör
Bei einem nachgewiesenem Sonderbedarf kann Zubehör wie z. B. eine Lichtsignalanlage oder ein Funksystem von der Krankenkasse bezuschusst werden. Für genauere Informationen, kontaktieren Sie gerne Ihren Gerland-Ansprechpartner, Ihre Krankenkasse oder Ihren HNO-Arzt.
Wie oft zahlt die Krankenkasse den Zuschuss für Hörgeräte?
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Lassen Sie sich beraten
Möchten Sie mehr über die finanzielle Unterstützung Ihrer Krankenkasse für Ihre persönliche Hörgeräteversorgung erfahren?
Bei Gerland sind wir bestens über die Tarife und Details informiert. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich in Ihrer Nähe beraten.